Seit der Einführung des § 8a SGB VIII werden pädagogische Fachkräfte in Gefährdungsfällen mehr in die Verantwortung genommen. Die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendhilfe werden vom Gesetzgeber angehalten, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen“ wahrzunehmen, diese im „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ einzuschätzen und hierzu eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen sowie bei Eltern und Kindern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Dies soll zum Schutz des Kindes geschehen, gleichzeitig sollen vorschnelle Eingriffe vermieden werden. Eine differenzierte Betrachtung der Familiensituation, aber auch der Möglichkeiten der Einrichtung, des Helfernetzes und der Fachkraft selbst sind vonnöten. Neben den Fragen zur Gefährdungseinschätzung werden Aspekte des persönlich und fachlich kompetenten Umgangs bei (einem Verdacht auf) Gefährdungsfällen behandelt.
Inhalte
- Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht
- Notwendige Strukturen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, um den Anforderungen des § 8a SGB VIII zu entsprechen
- Aufgaben des Jugendamts: Wann und wie muss es informiert werden? Wann kann es selbst tätig werden?
- Kooperation zwischen den Diensten der Kinder- und Jugendhilfe
Ziele
Sensibilisierung der Teilnehmenden in Hinsicht auf das Erkennen und Einschätzen von Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche und Vermittlung von Handlungssicherheit.
Methoden
Impulse, Übungen, Fallbesprechung, Plenum, Gruppenarbeit
Zielgruppe
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei freien Trägern und der öffentlichen Jugendhilfe