Kompetenter Umgang mit Kindeswohlgefährdung

Die Bedeutung des § 8a SGB VIII

Noch genügend Plätze vorhanden

Seit der Einführung des § 8a SGB VIII im Oktober 2005 werden pädagogische Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe in Gefährdungsfällen mehr in die Verantwortung genommen. 2012 wurde der § 8a überarbeitet und in das neu geschaffene Bundeskinderschutzgesetz integriert, so dass nun eine konkrete Vorgabe in der Prävention und der Verdachtsabklärung auf Kindeswohlgefährdung vorhanden ist.

Die Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe werden vom Gesetzgeber angehalten, „gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen“ wahrzunehmen, diese im „Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte“ einzuschätzen und hierzu eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen und bei Eltern und Kindern auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinzuwirken. Dies alles soll zum Schutz des Kindes geschehen, gleichzeitig sollen vorschnelle Eingriffe vermieden werden. Eine differenzierte Betrachtung der Situation der gesamten Familie, aber auch der Möglichkeiten der Einrichtung, des Helfernetzes und der Fachkraft selbst sind hierzu vonnöten.

Das Seminar behandelt neben den Fragen zur Gefährdungseinschätzung besonders die Aspekte des persönlich und fachlich kompetenten Umgangs bei (einem Verdacht auf) Gefährdungsfällen.

Inhalte

  • Was ist eine Kindeswohlgefährdung?
  • Notwendige Strukturen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, um den Anforderungen des § 8a SGB VIII zu entsprechen
  • Hilfreiche Methoden der Gesprächsführung, die zu Klarheit, Transparenz und Aktivierung des Familiensystems führen
  • Jugendamt: Aufgaben? Wann muss es informiert werden? Wann kann es selbst tätig werden? Wo sind die Grenzen der Möglichkeiten? 
  • Wie sorgt die Fachkraft in Gefährdungssituationen gut für sich selbst?

Ziele

Das Seminar sensibilisiert die Teilnehmer*innen in Hinsicht auf das Erkennen und Einschätzen von Gefährdungssituationen für Kinder und Jugendliche und vermittelt Handlungskompetenz im Umgang damit. Durch fachliche wie methodische Grundlagen wird eine Handlungssicherheit für die Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII vermittelt.

Methoden

Impulsreferat, Übungen, Fallbesprechungen, Plenumsgespräch, Kleingruppenarbeit 

Hinweis

Anmeldeschluss verlängert bis 25.1.2023!

Zielgruppe

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei freien Trägern und der öffentlichen Jugendhilfe

Bernd Neuhoff

Sozialpädagoge, Systemischer Therapeut und Supervisor; Schwerpunkte: Arbeit mit Familien in Krisensituationen, Aufsuchende Familientherapie, Experte für die Einschätzung und Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen

Seminar-Anmeldefrist ist bereits abgelaufen!

  • Termin
    Mo, 27.02.2023 - Mi, 01.03.2023
    09:30 - 17:30
  • Ort
    München
  • Referent*innen
    Bernd Neuhoff
  • Teilnehmer*innen max.
    16
  • Anmeldeschluss
    16.01.2023
  • Preis
    430,00
  • Fortbildungsnummer
    F23/006

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