Immer noch sorgen der 2005 in Kraft getretene § 8a SGB VIII und die späteren Novellierungen und Ergänzungen (u. a. Bundeskinderschutzgesetz vom 1.1.2012) für Unsicherheiten über die damit verbundenen Anforderungen und deren professionelle Bewältigung.
Inhalte
- rechtliche Rahmenbedingungen und damit verbundene „Aufträge“ und Verantwortung
- Konkretisierung der Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII
- kindliche Bedürfnisse und elterliche Kompetenzanforderungen
- Wahrnehmen und Bewerten von kindeswohlgefährdenden Umständen
- institutionelle Kooperation, Schnittstellen und Umgang mit Datenschutzbestimmungen
- professionelle und kindeswohlorientierte Rollengestaltung gegenüber Klientensystemen und Gesprächsführung
Ziele
Das Seminar vermittelt den Teilnehmer*innen Sicherheit und Klarheit für den fachlichen Alltag und die jeweilige Rolle, erweitert das Wissen und die Fähigkeiten im Kinderschutz, gibt Gelegenheit für den Austausch von Methoden und Erfahrungen, gibt Anregungen für den Transfer in die eigene Organisation und gewährt fachbezogene Unterstützung bei Konzept-, Methoden- und Fallfragen.
Methoden
Impulsreferat, Übungen, Fallbesprechungen, Plenumsgespräch, Gruppenarbeit
Zielgruppe
Fach- und Leitungskräfte der öffentlichen und freien Jugendhilfe, von Freizeitstätten sowie Kindertageseinrichtungen, „insofern erfahrene Fachkräfte“ mit bereits vorhandenen Fortbildungserfahrungen