Kompetenter Umgang mit Kindeswohlgefährdung – § 8a SGB VIII

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Seit Einführung des § 8a SGB VIII tragen pädagogische Fachkräfte mehr Verantwortung im Umgang mit Gefährdungsfällen. Sie sind angehalten, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen, im Zusammenwirken mit Kolleg*innen einzuschätzen und eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen. Ziel ist der Schutz des Kindes – bei gleichzeitiger Vermeidung vorschneller Eingriffe. Eine differenzierte Betrachtung der Familiensituation, der Einrichtungsmöglichkeiten und der eigenen Fachkraftrolle ist dabei unerlässlich.

Inhalte

  • Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht
  • Notwendige Strukturen in Einrichtungen gemäß § 8a SGB VIII
  • Aufgaben des Jugendamts: Wann und wie informieren?
  • Kooperation zwischen den Diensten der Kinder- und Jugendhilfe

Ziele

Sensibilisierung für das Erkennen und Einschätzen von Gefährdungssituationen sowie Vermittlung von Handlungssicherheit

Methoden

Impulse, Übungen, Fallbesprechung, Gruppenarbeit

Zielgruppe

Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei freien und öffentlichen Trägern

Bernd Neuhoff

Sozialpädagoge, Systemischer Therapeut und Supervisor; geschäftsführender Vorstand des istob-Zentrum e.V. für systemische Beratung, Therapie und Supervision; Schwerpunkte: Arbeit mit Familien in Krisensituationen, Aufsuchende Familientherapie, Experte für Kindeswohlgefährdung

  • Termin
    Di, 16.03.2027 - Mi, 17.03.2027
    09:00 - 16:00
  • Ort
    Online
  • Referent*innen
    Bernd Neuhoff
  • Teilnehmer*innen max.
    16
  • Anmeldeschluss
    23.02.2027
  • Preis
    365,00
  • Fortbildungsnummer
    OS27/008

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