Seit Einführung des § 8a SGB VIII tragen pädagogische Fachkräfte mehr Verantwortung im Umgang mit Gefährdungsfällen. Sie sind angehalten, gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen, im Zusammenwirken mit Kolleg*innen einzuschätzen und eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ hinzuzuziehen. Ziel ist der Schutz des Kindes – bei gleichzeitiger Vermeidung vorschneller Eingriffe. Eine differenzierte Betrachtung der Familiensituation, der Einrichtungsmöglichkeiten und der eigenen Fachkraftrolle ist dabei unerlässlich.
Inhalte
- Kindeswohlgefährdung aus juristischer Sicht
- Notwendige Strukturen in Einrichtungen gemäß § 8a SGB VIII
- Aufgaben des Jugendamts: Wann und wie informieren?
- Kooperation zwischen den Diensten der Kinder- und Jugendhilfe
Ziele
Sensibilisierung für das Erkennen und Einschätzen von Gefährdungssituationen sowie Vermittlung von Handlungssicherheit
Methoden
Impulse, Übungen, Fallbesprechung, Gruppenarbeit
Zielgruppe
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe bei freien und öffentlichen Trägern
